Arbeitskreis:
Private Leistungsträger
1. Gebietsabgrenzung
a. Soll es eine regionale
Kerngruppe geben?
Nein, jede Gemeinde oder privatwirtschaftliche Akteure die Interesse
haben sind gerne gesehen
b. Wie sollten neue
Mitglieder aufgenommen werden?
Über die neu zu bildende GmbH
2. Leistungsträger
a. Können alle Arten von
Leistungsträger aufgenommen werden?
Ja, es werden alle aufgenommen um ein breites Angebot über u.a. eine
Markgräfler-Card sicherzustellen
b. Werden Einzelhandel,
Handwerk, Weinwirtschaft und Landwirtschaft einbezogen?
Ja unbedingt
3. Welche Erwartungen haben
Sie als Leistungsträger an die potentielle „Markgräflerland Touristik GmbH“
a.
Dienstleistungen für die Leistungsträger?
ja
b.
Dienstleistungen für die Kunden? ja
c. Betrieb von touristischen
Infrastruktureinrichtungen (Tourist Informationen/Thermalbäder)?
Betrieb von touristischen Infrastruktureinrichtungen wie z.B. Tourist
Informationen
Thermalbäder sind eigenständige Betriebe die dann auch als solche
behandelt werden und unter der Führung der Kommunen bleiben.
4. Wie stellen Sie sich die
Finanzierung der „Markgräflerland Touristik GmbH“ vor?
a.
Kurtaxe (nur wenige der Markgräfler
Gemeinden haben eine Kurtaxe)
Dient für u.a. die Finanzierung der aktuellen Konuskarte
Dient für u.a. die Finanzierung der aktuellen Konuskarte
b.
Fremdenverkehrsabgabe (nur für wenige
Gemeinden möglich)
Frage an die Bürgermeister?
c.
Zuschüsse der Kommunen
Geplante Budget für Tourismus und Fremdenverkehr geht in die neue GmbH über
Geplante Budget für Tourismus und Fremdenverkehr geht in die neue GmbH über
d. Beiträge der privaten
Leistungsträger
Einen X-Betrag pro Nacht (Wird mit den Gemeinden ausgehandelt) und/oder
über einen Umlageschlüssel deren Höhe durch u.a. Einwohneranzahl oder
Bettenanzahl erfolgt – nicht alle beteiligten Privaten haben Übernachtungen (s.
Winzer, Gewerbe etc.)
è Mix von a bis d
5. Welchen Beitrag können Sie
als private Leistungsträger als Gesellschaftseinlage in die Markgräflerland
Touristik GmbH einbringen?
a. Jeder zahlt in einen
„Gesellschaftsverein“ einen fixen Beitrag ein?
Kommunen 51% und die Leistungsträger 49% der GmbH. Wenn die privaten
Leistungsträger mehr werden und mehr Einlagen bringen müssen die Gemeinden ihr
Budget auch entsprechend der Prozentzahl nach oben anpassen.
b. Differenzierte Beiträge
mit differenzierter Mitsprache?
Wie sich die Gesellschafter innerhalb der GmbH später zusammensetzen
muss später mit entsprechenden Fachleuten entschieden werden (Kommunen über
u.a. Zweckverband und private Leistungsträger über Verein oder Genossenschaft)
c. Welche Beitragsdimension
in Euro pro Jahr könnten sie sich vorstellen?
Wird sich ebenfalls später herausstellen. Unterscheidung in gewerbliche
und nicht gewerbliche Vermieter, Weinwirtschaft und Einzelhandel sind zu
berücksichtigen.
6. Welche Aufgaben sollte die
Touristik GmbH übernehmen?
a. Touristeninfo, wenn ja wo
überall?
Einheitliche Touristeninfo an den wichtigsten Stellen (bestehende
Standorte vorab beibehalten)
b.
Innnenmarketingaufgaben, d.h. Bürger- und Leistungsträger-Informationen
Bei der GmbH
c.
Aufbau Markgräflerland-Card
Über die GmbH – Finanzierung über Umlageschlüssel je Gemeinde und Voraussetzung dafür ist vorab die Einführung der Konuskarte in jeder Gemeinde
Über die GmbH – Finanzierung über Umlageschlüssel je Gemeinde und Voraussetzung dafür ist vorab die Einführung der Konuskarte in jeder Gemeinde
d. Marketing-Planung und
–Umsetzung
Über die GmbH
Eventmanagement
Bestehende Events wie z.B. Grasbahnrennen, Lichterfest, Golfturniere
zentral über die GmbH vermarkten und neue Events entwickeln
e. Buchungsplattform
Offizieller Buchungspartner der Dachmarke (Lohospo)
f. Pauschalententwicklung und
–vertrieb
Aufgabe der GmbH
g.
Planung Startzeiten Golfplätze
Über die GmbH
Über die GmbH
7. Sollte es einen zeitlich
Entwicklungsplan mit Übergangslösungen geben?
Ja, je nach Entschlossenheit in
den unterschiedlichen Gemeinden und Leistungsträgern
8. Wie sollten in der
Touristik GmbH die Gesellschafteranteile zusammengesetzt sein?
(Wer zahlt bestimmt, d.h. wenn keine bedeutenden Einlagen der Privaten
kommen, werden die Gesellschafteranteile zu 80% durch die Gemeinden mit den
zahlreichen Kurtaxbeiträgen bestimmt!)
Kommunen 51% und Leistungsträger 49%
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