Mittwoch, 19. Juli 2017

Arbeitskreis Marke Markgräflerland


Arbeitskreis Marke Markgräflerland

Arbeitskreis: Private Leistungsträger

1.      Gebietsabgrenzung
a.      Soll es eine regionale Kerngruppe geben?
Nein, jede Gemeinde oder privatwirtschaftliche Akteure die Interesse haben sind gerne gesehen
 
b.     Wie sollten neue Mitglieder aufgenommen werden?
Über die neu zu bildende GmbH


2.      Leistungsträger
a.      Können alle Arten von Leistungsträger aufgenommen werden?
Ja, es werden alle aufgenommen um ein breites Angebot über u.a. eine Markgräfler-Card sicherzustellen
 
b.     Werden Einzelhandel, Handwerk, Weinwirtschaft und Landwirtschaft einbezogen?
Ja unbedingt 


3.      Welche Erwartungen haben Sie als Leistungsträger an die potentielle „Markgräflerland Touristik GmbH“
a.      Dienstleistungen für die Leistungsträger? ja
b.     Dienstleistungen für die Kunden? ja
c.      Betrieb von touristischen Infrastruktureinrichtungen (Tourist Informationen/Thermalbäder)?
Betrieb von touristischen Infrastruktureinrichtungen wie z.B. Tourist Informationen
Thermalbäder sind eigenständige Betriebe die dann auch als solche behandelt werden und unter der Führung der Kommunen bleiben.


4.      Wie stellen Sie sich die Finanzierung der „Markgräflerland Touristik GmbH“ vor?
a.      Kurtaxe (nur wenige der Markgräfler Gemeinden haben eine Kurtaxe)
Dient für u.a. die Finanzierung der aktuellen Konuskarte
b.     Fremdenverkehrsabgabe (nur für wenige Gemeinden möglich)
Frage an die Bürgermeister?
c.      Zuschüsse der Kommunen
Geplante Budget für Tourismus und Fremdenverkehr geht in die neue GmbH über
d.     Beiträge der privaten Leistungsträger
Einen X-Betrag pro Nacht (Wird mit den Gemeinden ausgehandelt) und/oder über einen Umlageschlüssel deren Höhe durch u.a. Einwohneranzahl oder Bettenanzahl erfolgt – nicht alle beteiligten Privaten haben Übernachtungen (s. Winzer, Gewerbe etc.)
è    Mix von a bis d


5.      Welchen Beitrag können Sie als private Leistungsträger als Gesellschaftseinlage in die Markgräflerland Touristik GmbH einbringen?
a.      Jeder zahlt in einen „Gesellschaftsverein“ einen fixen Beitrag ein?
Kommunen 51% und die Leistungsträger 49% der GmbH. Wenn die privaten Leistungsträger mehr werden und mehr Einlagen bringen müssen die Gemeinden ihr Budget auch entsprechend der Prozentzahl nach oben anpassen.
b.     Differenzierte Beiträge mit differenzierter Mitsprache?
Wie sich die Gesellschafter innerhalb der GmbH später zusammensetzen muss später mit entsprechenden Fachleuten entschieden werden (Kommunen über u.a. Zweckverband und private Leistungsträger über Verein oder Genossenschaft)

c.      Welche Beitragsdimension in Euro pro Jahr könnten sie sich vorstellen?
Wird sich ebenfalls später herausstellen. Unterscheidung in gewerbliche und nicht gewerbliche Vermieter, Weinwirtschaft und Einzelhandel sind zu berücksichtigen.


6.      Welche Aufgaben sollte die Touristik GmbH übernehmen?
a.      Touristeninfo, wenn ja wo überall?
Einheitliche Touristeninfo an den wichtigsten Stellen (bestehende Standorte vorab beibehalten)
b.     Innnenmarketingaufgaben, d.h. Bürger- und Leistungsträger-Informationen
Bei der GmbH
c.      Aufbau Markgräflerland-Card
Über die GmbH – Finanzierung über Umlageschlüssel je Gemeinde und Voraussetzung dafür ist vorab die Einführung der Konuskarte in jeder Gemeinde
d.     Marketing-Planung und –Umsetzung
Über die GmbH
Eventmanagement
Bestehende Events wie z.B. Grasbahnrennen, Lichterfest, Golfturniere zentral über die GmbH vermarkten und neue Events entwickeln
e.     Buchungsplattform
Offizieller Buchungspartner der Dachmarke (Lohospo)
f.       Pauschalententwicklung und –vertrieb
Aufgabe der GmbH
g.      Planung Startzeiten Golfplätze
Über die GmbH

7.      Sollte es einen zeitlich Entwicklungsplan mit Übergangslösungen geben?
Ja, je nach Entschlossenheit in den unterschiedlichen Gemeinden und Leistungsträgern 

8.      Wie sollten in der Touristik GmbH die Gesellschafteranteile zusammengesetzt sein?
(Wer zahlt bestimmt, d.h. wenn keine bedeutenden Einlagen der Privaten kommen, werden die Gesellschafteranteile zu 80% durch die Gemeinden mit den zahlreichen Kurtaxbeiträgen bestimmt!)
Kommunen 51% und Leistungsträger 49%

>>> Dokument als PDF <<<