Dienstag, 27. Februar 2018

Das Recht auf einen Bebauungsplan



Das Recht auf einen Bebauungsplan
Ich habe ein Recht auf einen Bebauungsplan für „mein Golfhotel“. Zugesagt vom früheren Bürgermeistert Kurbjuweit und den damaligen Ratsmitglieder, und festgehalten in den Protokollen der damaligen Gemeinderatssitzungen und eine kürzlich unterschriebene Erklärung. Dieses Recht wird auch dahingehend verstärkt, dass wir vom „Golfplatz 3“ in Bamlach unseren Part ein überregionales Golfresort aufzubauen erfüllt haben. Wir haben geliefert, 4 Golfplätze- 2 Clubhäuser. Wir haben keine 4 Golfplätze für Basel gebaut. Unser Augenmerk war immer auf Touristen ausgerichtet. Das Herr Kurbjuweit von Dr. Hoffmann aus dem Amt gewählt wurde, war für den Golfstandort Bad Bellingen ein Rückschritt, ist in dem Verlauf einer Sitzung am 20.12.2007 im Landratsamt in Lörrach zu erkennen. Gesprächsteilnehmer waren Herr Landrat Schneider, Herr Holderieth, Herr Dr. Hoffmann Bürgermeister von Bad Bellingen, Herr Frank und Heinz Wolters.  Aus dem Gespräch Protokoll des Meetings im Landratsamt ist zu entnehmen wie der Stand der Dinge im Dezember 2007 war. Nachfolgend hier einige Aussagen der Teilnehmer.

Ablauf und Reihenfolge des Gespräches
1)    Herr Landrat Schneider: Alle Beteiligte sind bis zum Schluss von einer Genehmigung für den Antrag der 38 „Fairway-Living-Häuser“ ausgegangen.
2)    Herr Landrat Schneider wollte klargestellt wissen, dass seine Verwaltung das Golfresort unterstützt.
3)    Herr Dr. Hoffmann Bürgermeister von Bad Bellingen erwähnte, dass der Regionalverband betonte, dass ein Golfresort im Markgräflerland gut heiße.
4)    Herr Landrat Schneider: äußerte sich dahingehend ob es möglicherweise alternative Standorte gebe.
5)    Bürgermeister Dr. Hoffmann erklärte, es seien zuviele Eigentümer und das zu realisieren würde 10 bis 20 Jahre dauern, und die Standorte seien zweitklassig.
6)    Das Projekt Fairway Living ist auch daran gescheitert, dass ein Nachbar Golfclubmitglied in der Presse lancierte es sollen 150 Häuser gebaut werden.
7)    Herr Landrat Schneider mahnte an: „Man soll nicht an die Vergangenheit festhalten“, und fragte, was soll jetzt mit der Fläche passieren.
8)    Bürgermeister Dr. Hoffmann sagte, die Gemeinde das heißt, sein Vorgänger, habe dort ein Golfhotel VEP.  genehmigt. Die Gemeinde werde das Gelände nicht zurück nehmen.
9)    Für den Schaden werden werde die Versicherung aufkommen, erklärte Bürgermeister Dr.Hoffmann.
10)                      Herr Landrat Schneider meinte, das Golfresort sollte mit den Behörden zusammen arbeiten und nicht gegen sie prozessieren.
11)                      Herr Landrat  Schneider schlug die Möglichkeit eines Appartment-Hotel mit angegliederten Ferienhäuser vor.
12)                      Herr Landrat  Schneider führte weiter aus. Rechtlich ist ein Hotel auf dieser Fläche möglich, die Genehmigung dafür wird von der Gemeinde und dem Landkreis erteilt und nicht vom Regionalverband.
13)                      Bürgermeister Dr. Hoffmann zögerte auf die Frage nach einer Genehmigung für ein Hotel mit angegliederten Ferien-Apartments und antwortete, dass der Gemeinderat entscheiden muss.


Zehn Jahre später nach 6 Anträgen auf einen Bebauungsplan für ein Hotel und ebenso vielen Enttäuschungen, liegt mein Antrag auf Erstellung eines Premium Golf und Tagungshotel seit dem 15.1.2018 erneut beim Amtsleiter Herr Maier auf dem Schreibtisch.  Mit den Worten von Herr Gersbacher der Gemeinderatssitzung vom 20.3.2017 bitte ich die Ratsmitglieder Gerechtigkeit walten zu lassen. Die Begründung der Zustimmung meines Antrags von Herr Gersbacher bei der Gemeinderatssitzung vom 20.3.2017: „das Hotel sei nun schon 20 Jahre ein Thema im Gemeinderat“. „Es sei Zeit das Projekt in Angriff zu nehmen“, meinte Herr Gersbacher, der zudem darauf verwies, dass man für ein hochwertiges Hotel auf dem Gemeinde eigenen Grundstück beim Thermalbad bisher keinen Investor gefunden habe. Eine Bomben diese Aussage vom Gemeinderat mit 20 jähriger Mitgliedschaft.