Dienstag, 8. Mai 2018

Aus der Zeitung "Der Sonntag"



Erklärung in eigener Sache,
Die Sachlage um die Genehmigung für die „Sonderfläche B 15“ kann man sich kompliziert denken, auch weil Ex-Bürgermeister Dr.Hoffmann das über Jahre bewusst gesteuert hat.

Es bedarf keinen neuen Regionalplan, denn es besteht ein gültiger Regionalplan.
Erst wenn man auf der Fläche Golfhotel B 15 „wohnen“ beantragen würde, wäre ein neuer Regionalplan Voraussetzung.

Es sollte bei den Involvierten durchgedrungen sein, dass unsere Anträge für einen Bebauungsplan für ein Golfhotel mit der Bauauflage: „nur für ein wechselnden Personenkreis ausgerichtet waren.
  
Wir brauchen zur wirtschaftlichen Absicherung  des Golfresorts die 25 000 Übernachtungen und die damit verbundenen Greenfeerunden. 
Es ist beweisfähig, dass der Städteplaner Dr. Fahle  2008 dem Bürgermeister Dr. Hoffmann schriftlich mitgeteilt hat: „Die Entwicklung des Grundstück kommt damit zur ursprünglichen und ausschließlichen Konzeption eines Golfhotels zurück“. Wir sind im Nachhinein dankbar dafür, dass nur  ein Hotel mit wechselndem Personenkreis, genehmigungsfähig ist. 

Die Frage: „was will Wolters bauen, Hotel oder Ferienwohnungen, erübrigt sich 
wir brauchen das Hotel mit wechselndem Personenkreis.