Erklärung in eigener Sache,
Die Sachlage
um die Genehmigung für die „Sonderfläche B 15“ kann man sich kompliziert
denken, auch weil Ex-Bürgermeister Dr.Hoffmann das über Jahre bewusst gesteuert
hat.
Es bedarf
keinen neuen Regionalplan, denn es besteht ein gültiger Regionalplan.
Erst wenn
man auf der Fläche Golfhotel B 15 „wohnen“ beantragen würde, wäre ein neuer
Regionalplan Voraussetzung.
Es sollte
bei den Involvierten durchgedrungen sein, dass unsere Anträge für einen Bebauungsplan
für ein Golfhotel mit der Bauauflage: „nur für ein wechselnden Personenkreis ausgerichtet
waren.
Wir brauchen zur wirtschaftlichen Absicherung des Golfresorts die 25 000 Übernachtungen und
die damit verbundenen Greenfeerunden.
Es ist beweisfähig, dass der Städteplaner
Dr. Fahle 2008 dem Bürgermeister Dr.
Hoffmann schriftlich mitgeteilt hat: „Die Entwicklung des Grundstück kommt
damit zur ursprünglichen und ausschließlichen Konzeption eines Golfhotels
zurück“. Wir sind im Nachhinein dankbar dafür, dass nur ein Hotel mit wechselndem Personenkreis,
genehmigungsfähig ist.
Die Frage:
„was will Wolters bauen, Hotel oder Ferienwohnungen, erübrigt sich
wir brauchen
das Hotel mit wechselndem Personenkreis.