Donnerstag, 2. August 2018

Sechs Vorwürfe und verlangte Gerechtigkeit


Sechs Vorwürfe und verlangte Gerechtigkeit
1.    Alle wichtigen Entscheider bescheinigen, wenn die Gemeinde einen Bebauungsplan aufstellt, kann auf der Sonderfläche „B15“ ein Hotel gebaut werden. Die Gemeinde hatte mir das Grundstück verkauft. Die Altforderer und der Bürgermeister haben Beschlüsse gefasst, die nicht ohne den Schaden für Dritte auszugleichen, mit einem neuen Beschluss aufgehoben werden können. Dr. Hoffmann Bürgermeister von Bad Bellingen hat behauptet, dass im Grünzug kein Hotel gebaut werden darf und dass kein Bebauungsplan aufgestellt werden kann. Eine nicht haltbare Behauptung.

2.    Bürgermeister Dr. Hoffmann verfolgte mich mit Falschaussagen und diffamierte mich öffentlich als Bürger- und Gewerbebetreibender.

3.    Mit der Behauptung, damit das Golfhotel „B15“ genehmigt werden kann, muss ein neuer Regionalplan erstellt werden, hat Dr. Hoffmann bewusst die Ratsmitglieder und es in der Öffentlichkeit falsch dargestellt. Es gibt einen Regionalplan mit einem Flächennutzungsplan mit einem Sondergebiet Golfhotel und somit hat Dr. Hoffmann die  Schadensersatzklage zu verantworten.

4.    Mit dem Beschluss in der Gemeinderatssitzung vom 22.02.2016 zum Antrag Golfhotel hat Dr. Hoffmann Bürgermeister von Bad Bellingen das Recht verbogen. Mit anwaltlicher Fristsetzung wurde dieser Rechtsbeschluss vom 22.02.2016 von der Verwaltung aufgehoben.

5.    Inhaltlich beschreibt das Statement des ehemaligen Tourismusdirektors   Peter Hallebach die Schande, wie Dr. Hoffmann seine Machtstellung als Bürgermeisters benutzte und Gemeinderäte, Angestellte und Gewerbebetreibende Bürger von Bad Bellingen wissentlich falsch informiert hat.

6.    Um sein Ziel, den Bau eines 4 Sterne Hotels an der Therme auf einem Gemeindegrundstück zu erreichen, hat Dr. Hoffmann alle möglichen Mittel eingesetzt. Wie weit sein Nachfolger die gleiche Politik weiter führt, ist nicht genau zu sagen. Dr. Vogelpohl beantwortet ja keine Briefe.