Sechs Vorwürfe und verlangte
Gerechtigkeit
1.
Alle wichtigen Entscheider bescheinigen, wenn die Gemeinde
einen Bebauungsplan aufstellt, kann auf der Sonderfläche „B15“ ein Hotel gebaut
werden. Die Gemeinde hatte mir das Grundstück verkauft. Die Altforderer und der
Bürgermeister haben Beschlüsse gefasst, die nicht ohne den Schaden für Dritte
auszugleichen, mit einem neuen Beschluss aufgehoben werden können. Dr. Hoffmann
Bürgermeister von Bad Bellingen hat behauptet, dass im Grünzug kein Hotel
gebaut werden darf und dass kein Bebauungsplan aufgestellt werden kann. Eine
nicht haltbare Behauptung.
2. Bürgermeister Dr. Hoffmann
verfolgte mich mit Falschaussagen und diffamierte mich öffentlich als Bürger-
und Gewerbebetreibender.
3. Mit der Behauptung, damit das
Golfhotel „B15“ genehmigt werden kann, muss ein neuer Regionalplan erstellt
werden, hat Dr. Hoffmann bewusst die Ratsmitglieder und es in der
Öffentlichkeit falsch dargestellt. Es gibt einen Regionalplan mit einem
Flächennutzungsplan mit einem Sondergebiet Golfhotel und somit hat Dr. Hoffmann
die Schadensersatzklage zu verantworten.
4. Mit dem Beschluss in der
Gemeinderatssitzung vom 22.02.2016 zum Antrag Golfhotel hat Dr. Hoffmann
Bürgermeister von Bad Bellingen das Recht verbogen. Mit anwaltlicher
Fristsetzung wurde dieser Rechtsbeschluss vom 22.02.2016 von der Verwaltung
aufgehoben.
5. Inhaltlich beschreibt das
Statement des ehemaligen Tourismusdirektors
Peter Hallebach die Schande, wie Dr. Hoffmann seine Machtstellung als
Bürgermeisters benutzte und Gemeinderäte, Angestellte und Gewerbebetreibende
Bürger von Bad Bellingen wissentlich falsch informiert hat.
6. Um sein Ziel, den Bau eines 4
Sterne Hotels an der Therme auf einem Gemeindegrundstück zu erreichen, hat Dr.
Hoffmann alle möglichen Mittel eingesetzt. Wie weit sein Nachfolger die gleiche
Politik weiter führt, ist nicht genau zu sagen. Dr. Vogelpohl beantwortet ja
keine Briefe.